Sicherheit rund um die Uhr: Wir helfen Ihnen bei Technischen Störungen

Netzzugang

Mit dem am 7. Juli 2005 in Kraft getretenen Energiewirtschaftsgesetz inkl. der dazugehörigen Verordnungen und der damit verbundenen Liberalisierung der deutschen Energiemärkte können Kunden ihren Lieferanten frei wählen.

inetz stellt ihr Strom- und Gasnetz auf Grundlage dieser gesetzlichen Basis allen Netznutzern diskriminierungsfrei zur Verfügung.

Informationen zum Thema Coronavirus

Sämtliche Prozesse unseres Unternehmens müssen auch unter den Bedingungen der Pandemie aufrecht erhalten werden. Daher setzen wir die empfohlenen Hygienebestimmungen und Erlässe der zuständigen Behörden in einem für uns zutreffenden Maß um.