Marktgestützte Beschaffung von Blindleistung:
Gemäß § 12h EnWG und der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-23- 072 vom 25.06.2024 ist die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ („Blindleistung“) in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen.
Hiermit fordert der Verteilnetzbetreiber inetz GmbH (im Folgenden: inetz) interessierte Anbieter von Blindleistungsvermögen aus Anlagen mit Netzanschlusspunkt in der Hochspannungsebene (im Folgenden: Anbieter) auf, an dem Verfahren zur marktgestützten Beschaffung von Blindleistung in den Beschaffungsregionen von inetz (im Folgenden: Beschaffungsregionen) teilzunehmen.
Zeitlich begrenzt ist die Gültigkeit des Dokuments bis zum Ende des Erbringungszeitraums. Alle Informationen in dem vorliegenden Dokument sind lediglich auf das darin beschriebene Beschaffungsverfahren anzuwenden. Zukünftige Bekanntmachungen für andere Beschaffungsverfahren können in ihrem Inhalt abweichen.
Im Verteilnetz von inetz besteht ein Bedarf an Blindleistung, sodass hiermit ein marktgestütztes Beschaffungsverfahren durchgeführt wird. Die Beschaffungsregion von inetz ist: Netzgebiet Chemnitz. Es wird keine spannungshebende oder spannungssenkende Vorhalteleistung von den Anbietern gefordert und somit werden alle zulässigen Angebote bezuschlagt.
Fristen:
Bekanntmachung / Start Angebotsfrist: 25.06.2025
Ende der Angebotsfrist (verbindliches Angebot): 06.08.2025 / 23:59 Uhr
Ende Zuschlagsfrist: 17.09.2025 / 23:59 Uhr
Beginn Vorlaufzeit: 18.09.2025 / 00:00 Uhr
Ende Vorlaufzeit: 31.12.2025 / 23:59 Uhr
Erbringungszeitraum: 01.01.2026 / 00:00 Uhr – 31.12.2028 / 23:59 Uhr
Falls eine Anlage erst zukünftig errichtet bzw. ertüchtigt wird, muss der Anbieter bei der Teilnahme anhand geeigneter Nachweise glaubhaft machen, dass die technische Anlage rechtzeitig vor dem Beginn des Erbringungszeitraums errichtet und entsprechend betriebsbereit sein wird. Anlagen im Verteilnetz von inetz müssen einen Monat vor dem Erbringungszeitraum die dauerhafte Betriebserlaubnis vorweisen können.
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Produktgruppe & Produktanforderungen
Diese Ausschreibung betrifft das ungesicherte Produkt im Rahmen des Standardprodukts 3 „Blindleistungserbringung nach Online-Sollwert-Vorgabe“ in spannungshebender und spannungssenkender Richtung. Der Anbieter muss in der Lage sein zur Deckung regelbarer Blindleistungsbedarfe durch Umsetzung der durch inetz vorgegebenen Vorgabe zur Blindleistungsfahrweise beizutragen. Daraus ergeben sich die Anforderungen an die Blindleistungsfahrweise gemäß VDE AR-N 4120 Abschnitt 10.2.2.1. Die Blindleistungserbringung erfolgt durch den Anlagenbetreiber entsprechend dem von inetz online, im Sinne von in Echtzeit, vorgegebenen Sollwert für die Zielgröße. Dieser Online-Sollwert ist ein Betrag für die Blindleistung.
Wie in den Teilnahmevoraussetzungen spezifiziert, müssen bei Nichtvorhandensein von Messungen am Netzanschlusspunkt durch inetz Anbieter die folgenden aktuellen Informationen als absolute Werte bereitstellen:
- Wirkleistungsentnahme bzw. -einspeisung
- Blindleistungsentnahme bzw. -einspeisung
- Maximal aktuell technisch verfügbare Blindleistung, spannungshebend
- Maximal aktuell technisch verfügbare Blindleistung, spannungssenkend
- Maximal aktuell verfügbare Blindleistung innerhalb des TAR-Bereichs, spannungshebend
- Maximal aktuell verfügbare Blindleistung innerhalb des TAR-Bereichs, spannungssenkend
Die Bereitstellung dieser Daten erfolgt per Fernwirkschnittstelle.
Die Vergütung erfolgt über den angebotenen Blindarbeitspreis entsprechend der tatsächlich erbrachten Blindarbeit der Blindleistungsquelle. Eine Vergütung für die Leistungsvorhaltung erfolgt nicht.
- Wirkleistungsentnahme bzw. -einspeisung
- Blindleistungsentnahme bzw. -einspeisung
- Maximal aktuell technisch verfügbare Blindleistung, spannungshebend
- Maximal aktuell technisch verfügbare Blindleistung, spannungssenkend
- Maximal aktuell verfügbare Blindleistung innerhalb des TAR-Bereichs, spannungshebend
- Maximal aktuell verfügbare Blindleistung innerhalb des TAR-Bereichs, spannungssenkend
Die Bereitstellung dieser Daten erfolgt per Fernwirkschnittstelle.
Die Vergütung erfolgt über den angebotenen Blindarbeitspreis entsprechend der tatsächlich erbrachten Blindarbeit der Blindleistungsquelle. Eine Vergütung für die Leistungsvorhaltung erfolgt nicht.
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Preisobergrenze
Ein Angebot, bei dem ein Angebotspreis oberhalb der jeweiligen Preisobergrenze liegt, kann nicht bezuschlagt werden. Eine Unterscheidung in spannungshebende und spannungssenkende Richtung erfolgt in diesem Beschaffungsverfahren nicht, da das ungesicherte Produkt in beide Richtungen beschafft wird. Die Preisobergrenze liegt bei 17,15 €/Mvarh.
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Mindestgebotsgröße
Für die Teilnahme am Blindleistungsmarkt muss das Angebot (gem. PQ-Diagramm) mindestens 1,0 Mvar in spannungshebender oder spannungssenkender Richtung umfassen, welche die Blindleistung über die Grenzen TAR VDE-AR-N 4120 hinaus betreffen.
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Abruf- bzw. Reaktionszeiten
Die Abrufzeit darf maximal 10 Minuten und die Reaktions- bzw. Einschwingzeit (vom Abruf bis zur Erbringung bei Sollwertänderungen der Blindleistungserbringung) maximal 5 Minuten betragen. Die Anlagenbetreiber müssen gewährleisten, dass sie innerhalb dieser festgelegten Zeiträume auf die Sollwertänderungen reagieren können.
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Abrufmethodik
Der Abruf erfolgt durch inetz über eine Online-Sollwertvorgabe für die Zielgröße am Netzanschlusspunkt. Die Anforderung des Bezuges und der Lieferung von Blindleistung wird dabei durch die Warte Netzführung Strom von inetz direkt an die jeweilige Leitstelle des Anbieters gegeben. Die Einzelheiten hierzu folgen den Regelungen aus den Netzführungsvereinbarungen bzw. sollte ein Anbieter bisher keine Netzführungsvereinbarung abgeschlossen haben, so gelten die im Folgenden aufgeführten Regelungen. Sobald eine Ergänzung der Netzführungs-vereinbarung erfolgt, gilt diese.
Es muss eine Blindleistungsfestwert-Fahrweise zum Einsatz kommen. Die Vorgabe der Sollwerte erfolgt durch inetz für den jeweiligen Netzanschlusspunkt der Anlage in Echtzeit per Fernsteuerung oder bei Nichtverfügbarkeit telefonisch. inetz ist zu informieren, wenn das Blindleistungskommando nicht ausgeführt werden kann.
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Verfügbarkeitsanforderungen
Die Blindleistungserbringung erfolgt bei Verfügbarkeit der Anlage per Abruf durch inetz. Sobald ein Anbieter einen Nullwert für das verfügbare Blindleistungspotential (in spannungshebender und spannungssenkender Ausprägung) sendet, geht inetz davon aus, dass die Anlage nicht verfügbar ist.
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Aggregation
Der Anbieter kann mehrere technische Anlagen am Netzanschlusspunkt aggregieren und die Summe der Anlagen am Blindleistungsmarkt als Blindleistungsquelle anbieten, solange die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden und er das angebotene Produkt gemäß den Spezifikationen in dieser Bekanntmachung umsetzen kann. Insbesondere bei der Vorlage des PQ-Diagramms mit Abgrenzung TAR sind die erweiterten Teilnahme-voraussetzungen zu beachten.
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Zuschlagsbenutzungsdauer
Eine Zuschlagsbenutzungsdauer wird in dieser Bekanntmachung nicht veröffentlicht.
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Indexierung
Der Blindarbeitspreis unterliegt in dem vorliegenden Beschaffungsverfahren keiner Indexierung.
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Mitgeltende Dokumente
Dokument 1: Teilnahmevoraussetzungen
Dokument 2: Formular zur Angebotsabgabe – Ausschreibung von Blindleistung im 110-kV-Netz von inetz
Dokument 3: Blindleistungsvertrag inkl. Anhänge
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Ausschreibungsablauf
Nur Anbieter, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, sind zur Angebotsabgabe berechtigt. Jeder Anbieter prüft, ob er die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind und bestätigt mit der Angebotsabgabe die erfolgreiche Prüfung.
Alle Angebote, die die Preisobergrenze nicht überschreiten, und alle Dokumente vollständig eingereicht haben, erhalten in diesem Beschaffungsverfahren einen Zuschlag durch inetz. Mit Erteilung des Zuschlags kommt ein Vertrag entsprechend dem im Rahmen der Bekanntmachung veröffentlichten Mustervertrag über die Erbringung der nfSDL „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ Blindleistung zwischen dem bezuschlagten Anbieter und inetz zustande.
Für die verbindliche Angebotsabgabe ist das Gebot innerhalb der Angebotsfrist per E-Mail an vertragsmanagement@inetz.de zu übermitteln. Es dürfen nur Anbieter teilnehmen, die alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Für die verbindliche Angebotsabgabe sind nachfolgende Dokumente der E-Mail als Anhang anzufügen:
- Dokument 2: Formular zur Angebotsabgabe (ausgefüllt und unterschrieben)
- PQ-Diagramm inkl. kenntlich gemachter TAR-Abgrenzung und marktlich angebotenes Potential außerhalb TAR in absoluten Werten
- Sofern relevant (bei Aggregation): Formlose Liste aller technischen Anlagen, die am Netzanschlusspunkt zur Blindleistungsquelle aggregiert werden (inkl. Bezeichnung/Name, Technologie, installierte Leistung, maximales Blindleistungspotential (spannungssenkend und spannungshebend))
Maßgebend für die fristgerechte Einreichung ist die rechtzeitige elektronische Übermittlung der vollständigen Unterlagen. Innerhalb der Angebotsfrist können Angebote zurückgezogen bzw. durch geänderte Angebote ersetzt werden. Die Angebotsfrist beginnt mit der Bekanntmachung. inetz wird den Eingang der Unterlagen spätestens am auf das Ende der Angebotsfrist folgenden Werktag bestätigen. inetz wird den Anbieter über den Zuschlag spätestens zum Ende der Zuschlagfrist informieren. Anbieter, die keinen Zuschlag erhalten, werden über ihre nicht erfolgreichen Angebote ebenfalls informiert. inetz kann ein Beschaffungsverfahren aufheben, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde. Über die Aufhebung eines Beschaffungsverfahrens informiert inetz die betroffenen Anbieter. Angebote bleiben bis zur Erteilung von Zuschlägen bzw. Information über nicht erfolgreiche Angebote durch inetz verbindlich, sie erlöschen jedoch spätestens mit Ablauf der Zuschlagsfrist oder bei Aufhebung eines Beschaffungsverfahrens.
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung eines Anbieters Unklarheiten oder Fehler, so hat er inetz unverzüglich und vor Abgabe seines Angebots darauf hinzuweisen. Etwaige Rückfragen oder der Wunsch nach zusätzlichen Auskünften sind ebenfalls ausschließlich über die Kontakt-Emailadresse vertragsmanagement@inetz.de an inetz zu richten und werden schnellstmöglich beantwortet. Der späteste Zeitpunkt für den Eingang dieser Rückfragen oder das Verlangen nach weiteren Auskünften ist vier Wochen vor Ende der Angebotsfrist
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Verfahrenssprache
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Der gesamte Schriftverkehr mit inetz ist in deutscher Sprache zu führen.
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Kosten des Verfahrens
Für die Teilnahme an der Ausschreibung entstehende Kosten der Anbieter werden nicht erstattet.
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Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erbetene personenbezogene Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. c DSGVO i.V.m. § 12h EnWG sowie der Festlegung der BNetzA BK-6-23-072 zum Zwecke der Durchführung des Ausschreibungsverfahrens gespeichert und verarbeitet. inetz verarbeitet diese Daten grundsätzlich nur, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Sobald der Zweck hierfür entfällt, werden die personenbezogenen Daten dauerhaft gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz sind auf der folgenden Internetseite von inetz sowie auf schriftliche Anfrage an die Kontaktadresse einsehbar: www.inetz.de/startseite/datenschutz/
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Vertraulichkeit und Schutz der Verfahrensintegrität
Anbieter dürfen Veröffentlichungen über das Vorhaben oder Teile davon sowie über weitere Informationen, welche ihnen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens bekannt werden, nur mit schriftlicher Zustimmung durch inetz vornehmen.