Die im Folgenden veröffentlichten Netzentgelte von inetz basieren auf dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) vom 7. Juli 2005 sowie seinen Folgeverordnungen.
Eine Anpassung der Netzentgelte sowie deren Anwendungsregeln bleibt inetz bei Änderung der Konditionen der vorgelagerten Netzbetreiber oder des Ordnungsrahmens vorbehalten.
inetz ist als Netzbetreiber in den Ebenen
- Hochspannung (110 kV)
- Mittelspannung (10 kV)
- Niederspannung (0,4 kV)
tätig.
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Netzentgelte Strom
Die ab 1. Januar 2023 geltenden Netzentgelte entnehmen Sie bitte folgendem Preisblatt:
Preisblatt Netzentgelte Strom 2023
Die inetz hat die mit Datum 1. Januar 2023 veröffentlichten Netzentgelte bei der zuständigen Regulierungsbehörde zur Anzeige gebracht.
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Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte
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Individuelle Netzentgelte
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Datum 11. Dezember 2013 eine Festlegung (Aktenzeichen BK4-13-739) hinsichtlich der sachgerechten Ermittlung individueller Netzentgelte nach § 29 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 EnWG i.V.m. § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und § 30 Abs. 2 Nummer 7 StromNEV erlassen, welche die bisherige Festlegung (Aktenzeichen BK4-12-1656) und den zugehörigen Leitfaden in Teilen ergänzt bzw. ändert.
Die Vorgaben der Festlegung vom 11. Dezember 2013 gelten für alle Genehmigungsanträge, die Netzentgeltvereinbarungen nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV mit einer Laufzeit ab dem 01. Januar 2014 beinhalten.
Für individuelle Netzentgelte mit einem Geltungszeitraum vor dem 01. Januar 2014 bleibt die Festlegung vom 05. Dezember 2012 unverändert bestehen.
Die Festlegungen sowie die bisherigen Leitfäden finden Sie unter den folgenden Links:
Die Hochlastzeitfenster zur Ermittlung der atypischen Netznutzung der Jahre 2021 - 2023 finden Sie unter nachfolgenden Links:
Individuelles Netzentgelt gemäß § 19 Abs. 3 StromNEV
Marktlokations-ID Letztverbraucher Zählpunktbezeichnung Individuelles Netzentgelt netto 51286802314 DE0007890912000000000000010000013 68.046,51 Euro/Jahr
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Haupt - und Nebentarifzeiten
Im Netzgebiet von inetz - ehemaliges Netzgebiet Netzgesellschaft mbH Chemnitz im Stadtgebiet Chemnitz - kommen folgende Haupttarif (HT)- und Nebentarif (NT)-Zeiten zur Anwendung:
- HT: werktags von 6:00 bis 22:00 Uhr sowie samstags von 6:00 bis 13:00 Uhr. Feiertage, die auf einen Werktag oder Samstag fallen, werden ebenfalls mit HT-Zeit wie werktags oder samtags gerechnet.
- NT: alle übrigen Zeiten
Im Netzgebiet von inetz - ehemaliges Netzgebiet der Netzgesellschaft mbH Chemnitz, Gemeinde Amtsberg - kommen folgende Haupttarif (HT)- und Nebentarif (NT)-Zeiten zur Anwendung:
- HT: Montag bis Freitag von 6:00 bis 22:00 Uhr und an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen von 8:00 bis 13:00 Uhr.
- NT: alle übrigen Zeiten
Sofern in der Messeinrichtung keine Unterscheidung zwischen Werk-, Sonn- und Feiertagen getroffen werden kann, gilt generell die HT-Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr.
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Historische Netzentgelte
Hier finden Sie die Netzentgelte der letzten Jahre der inetz GmbH mit Gültigkeitsdatum ab: