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Strom

Die im Folgenden veröffentlichten Netzentgelte von inetz basieren auf dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) vom 7. Juli 2005 sowie seinen Folgeverordnungen.

Eine Anpassung der Netzentgelte sowie deren Anwendungsregeln bleibt inetz bei Änderung der Konditionen der vorgelagerten Netzbetreiber oder des Ordnungsrahmens vorbehalten.

inetz ist als Netzbetreiber in den Ebenen

  • Hochspannung (110 kV)
  • Mittelspannung (10 kV)
  • Niederspannung (0,4 kV)

tätig.

  • Netzentgelte Strom

    Die ab 1. Januar 2023 geltenden Netzentgelte entnehmen Sie bitte folgendem Preisblatt:

    Preisblatt Netzentgelte Strom 2023

    Die inetz hat die mit Datum 1. Januar 2023 veröffentlichten Netzentgelte bei der zuständigen Regulierungsbehörde zur Anzeige gebracht.

  • Individuelle Netzentgelte

    Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Datum 11. Dezember 2013 eine Festlegung (Aktenzeichen BK4-13-739) hinsichtlich der sachgerechten Ermittlung individueller Netzentgelte nach § 29 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 EnWG i.V.m. § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und § 30 Abs. 2 Nummer 7 StromNEV erlassen, welche die bisherige Festlegung (Aktenzeichen BK4-12-1656) und den zugehörigen Leitfaden in Teilen ergänzt bzw. ändert.

    Die Vorgaben der Festlegung vom 11. Dezember 2013 gelten für alle Genehmigungsanträge, die Netzentgeltvereinbarungen nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV mit einer Laufzeit ab dem 01. Januar 2014 beinhalten.

    Für individuelle Netzentgelte mit einem Geltungszeitraum vor dem 01. Januar 2014 bleibt die Festlegung vom 05. Dezember 2012 unverändert bestehen.

    Die Festlegungen sowie die bisherigen Leitfäden finden Sie unter den folgenden Links:

    Die Hochlastzeitfenster zur Ermittlung der atypischen Netznutzung der Jahre 2021 - 2023 finden Sie unter nachfolgenden Links:

    • 2023 (gültig vom 01.01. - 31.12.2023)

    • 2022 (gültig vom 01.01. - 31.12.2022)

    • 2021 (gültig vom 01.01. - 31.12.2021)

  • Individuelles Netzentgelt gemäß § 19 Abs. 3 StromNEV

    Marktlokations-IDLetztverbraucher ZählpunktbezeichnungIndividuelles Netzentgelt netto
    51286802314DE000789091200000000000001000001368.046,51 Euro/Jahr
  • Haupt - und Nebentarifzeiten

    Im Netzgebiet von inetz - ehemaliges Netzgebiet Netzgesellschaft mbH Chemnitz im Stadtgebiet Chemnitz - kommen folgende Haupttarif (HT)- und Nebentarif (NT)-Zeiten zur Anwendung:

    • HT: werktags von 6:00 bis 22:00 Uhr sowie samstags von 6:00 bis 13:00 Uhr. Feiertage, die auf einen Werktag oder Samstag fallen, werden ebenfalls mit HT-Zeit wie werktags oder samtags gerechnet.
    • NT: alle übrigen Zeiten

    Im Netzgebiet von inetz - ehemaliges Netzgebiet der Netzgesellschaft mbH Chemnitz, Gemeinde Amtsberg - kommen folgende Haupttarif (HT)- und Nebentarif (NT)-Zeiten zur Anwendung:

    • HT: Montag bis Freitag von 6:00 bis 22:00 Uhr und an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen von 8:00 bis 13:00 Uhr.
    • NT: alle übrigen Zeiten

    Sofern in der Messeinrichtung keine Unterscheidung zwischen Werk-, Sonn- und Feiertagen getroffen werden kann, gilt generell die HT-Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr.

Informationen zum Thema Coronavirus

Sämtliche Prozesse unseres Unternehmens müssen auch unter den Bedingungen der Pandemie aufrecht erhalten werden. Daher setzen wir die empfohlenen Hygienebestimmungen und Erlässe der zuständigen Behörden in einem für uns zutreffenden Maß um.