Sicherheit rund um die Uhr: Wir helfen Ihnen bei Technischen Störungen

Anmeldung von Erzeugungsanlagen

 

Aufgrund der voranschreitenden Energiewende erhalten wir derzeit um ein vielfaches mehr Anträge für Photovoltaikanlagen, Ladestationen oder Wärmepumpen als wir bearbeiten können. Darum kommt es derzeit bei uns – wie bei allen Marktteilnehmern – zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten. Wir arbeiten mit allen verfügbaren Mitteln daran, die Situation zu verbessern.

Bei Fragen zu ihrem laufenden Antrag könne Sie uns gern telefonisch kontaktieren. Das Team Einspeiser erreichen Sie immer mittwochs von 9:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr unter der Rufnummer 0371 / 489 - 4550.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Erzeugungsanlagen, der Weg zum Parallelbetrieb mit dem Netz der inetz GmbH

Wir zeigen Ihnen die Schritte von der Anmeldung zum Anschluss über die Reservierung der elektrischen Leistung bis hin zur Inbetriebnahme Ihrer geplanten Erzeugungsanlage (EZA).

Je nach Anlagenart können Sie sich in den nächsten Unterbereichen die notwendigen Anmeldeunterlagen herunterladen und ausfüllen. 

Folgende Checklisten dienen zusätzlich der Übersicht, welche Dokumente für die vollständige Anmeldung notwendig sind:

Bitte wenden Sie sich zur Anmeldung an einen Elektrofachbetrieb. Nach Einreichung der Anmeldeunterlagen werden wir die Netzverträglichkeit ihrer Anlage prüfen und Ihnen das Ergebnis mitteilen.
 

 

  • Anmeldung von Netzersatzanlagen

    Zur Anmeldung einer Netzersatzanlage benötigen wir immer das ausgefüllte Formular "Anmeldung zum Netzanschluss - ANA" (1.) sowie die spezifischen Anmeldeunterlagen:

    1.) Formular Anmeldung zum Netzanschluss "ANA" 

    Für alle Anlagengrößen notwendig

    2.) Spezifische Anmeldeunterlagen

    Netzersatzanlagen bis 135 kW (DIN VDE-AR 4105)

    Netzersatzanlagen über 135 kW (DIN VDE-AR 4110)

  • Voranfrage zur netztechnischen Stellungnahme

    In der Planungsphase von Erzeugungsanlagen ist für Anlagenbetreiber der Kontakt zum Netzbetreiber sinnvoll und wichtig um die „technischen Rahmenbedingungen“ für die spätere Anlage einzugrenzen.

    Folgendes Mindestmaß an Planungsfakten benötigen wir, um eine erste netztechnische Einordnung Ihrer Anlage vorzunehmen. 

    • Angaben zum Einspeisewilligen
    • Anschrift (Ort, Straße, Hausnummer)
    • Anschlussstelle (Straße, Hausnummer)
    • Energieart (EEG, KWK,…)
    • max. zu installierende Leistung
    • Voll- oder Teileinspeisung

    Senden Sie diese Daten bitte an die im Seitenbereich angegebene E-Mail Adresse.

  • Informationen zum Netzanschlussprozess

    Generelle Informationen zum Ablauf des Anschlussbegehrens

    Nach Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen wird durch inetz die Anschlussmöglichkeit Ihrer geplanten Erzeugungsanlage an das vorhandene Netz unter Berücksichtigung der gegebenen Netzverhältnisse, der Leistung, der Betriebsweise und zu erwartender Netzrückwirkungen geprüft. Das Ergebnis teilen wir Ihnen schriftlich mit.

    Zusätzliche Informationen zu PV-Anlagen

    Die Einspeisung und Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie erfordert die Erfüllung bestimmter Vergütungsvoraussetzungen gemäß EEG. Diese sind vom Anlagenbetreiber einzuhalten und dem Netzbetreiber ggf. nachzuweisen.

    Eine Entscheidungshilfe des FNN, welche technische Richtlinie für Ihre Anlage anzuwenden ist, finden Sie hier:

    Bitte beachten Sie des Weiteren, dass für große Anlagen ein Anlagenzertifikat erstellt werden muss. Die Erstellung ist vom Anlagenbetreiber bei einem akkreditierten Zertifizierer zu beauftragen. Für Anlagen bis 950 kW ist ein vereinfachtes Zertifikat ("Anlagenzertifikat B") ausreichend, bei größere Anlagen ist das ausführliche Zertifikat ("Anlagenzertifikat A") auszustellen und bei inetz einzureichen. Die Zertifikate sind Voraussetzung für die Betriebserlaubnis der Anlagen. Während das Zertifikat B unter gewissen Umständen nach der Inbetriebnahme eingereicht werden kann (siehe Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung - NELEV), muss das Zertifikat A zur Inbetriebnahme vorliegen.

    Bitte beachten Sie unseren Zeitplan für die Bearbeitung des Netzanschlussbegehrens bei inetz.

    Nach Aufnahme des Parallelbetriebes Ihrer Erzeugungsanlage mit dem öffentlichen Netz erhalten Anschlussnehmer bzw. Anschlussnutzer/ Anlagenbetreiber die Bestätigung zum Einspeiseverhältnis zur dauerhaften Regelung der gegenseitigen Beziehungen. Bei Neuerrichtung eines separaten Netzanschlusses, ausschließlich für eine Erzeugungsanlage, erfolgt gleichzeitig eine Bestätigung des Netzanschlussverhältnisses.

    Zusätzliche Unterlagen bei Biomasse-Anlagen

    An die Einspeisung und Vergütung von Strom aus Biomasse oder Biogas knüpft das EEG umfangreiche Vergütungsvorschriften, die vom Anlagenbetreiber einzuhalten und ggf. nachzuweisen (Umweltgutachten etc.) sind. Die BiomasseV regelt

    • geltende Biomasseeinsatzstoffe,
    • für welche Stoffe eine zusätzliche einsatzstoffbezogene Vergütung in Anspruch genommen werden kann,
    • welche energetischen Referenzwerte für die Berechnung dieser Vergütung anzuwenden sind,
    • wie die einsatzstoffbezogene Vergütung zu berechnen ist,
    • welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung aus Biomasse in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen und
    • welche Umweltanforderungen bei der Erzeugung von Strom aus Biomasse einzuhalten sind.

    Die BioSt-NachV soll sicherstellen, dass flüssige Biomasse, die zur Stromerzeugung im Rahmen des EEG eingesetzt und vergütet wird, bei der Herstellung, Lieferung und Verwendung verbindlichen Nachhaltigkeitsanforderungen entspricht.

    Dokumente zum Download:

     

Alle Arbeiten an der elektrischen Anlage hinter der Übergabestelle (Hausanschlusssicherung) dürfen nur durch einen im Installateurverzeichnis bei inetz eingetragenen Elektrofachbetrieb vorgenommen werden.