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Verträge

inetz stellt ihr Gasnetz und ihr Stromnetz entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) bzw. Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) bzw. Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) sowie der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) allen Netzkunden diskriminierungsfrei für die Netznutzung zur Verfügung.

  • Zertifikat

    Mit dem Beschluss BK6-16-200 und BK7-16-142 vom 20. Dezember 2016 hat die Bundesnetzagentur verbindliche Regelungen zum Übertragungsweg von EDIFACT Nachrichten getroffen. So werden ab 1. Juni 2017 alle Marktteilnehmer verpflichtet, für den EDIFACT Datenaustausch einheitliche Verschlüsselungs- und Signatur Vorgaben gemäß der Dokumentation „EDI@Energy - Regelungen zum Übertragungsweg“ in der jeweils aktuellen Version einzuhalten.

    Für einen sicheren Datenaustausch im Rahmen der Marktkommunikation (EDIFACT) finden Sie hier unser Zertifikat:

    edifact.netz@make-it.de 

Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Musterverträge zur Netznutzung:

  • Vereinbarung zur Unterbrechung der Anschlussnutzung

    Die Vereinbarung zur Unterbrechung der Anschlussnutzung wurde in der Sparte Strom zum 1. Januar 2016 durch § 10 des Netznutzungsvertrages für Lieferanten und in der Sparte Gas zum 1. Oktober 2016 durch § 11 des Lieferantenvertrages nach KoV IX ersetzt.

    Für die Unterbrechungen der Anschlussnutzung sowie Wiederherstellung nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Vereinbarung gilt folgendes Preisblatt:

    Preisblatt für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung für die Sparten Strom und Gas

  • Zuordnungsvereinbarung

    Die Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der Bilanzkreisverantwortliche im Netz des Verteilnetzbetreibers zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendung.