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Nachgelagerte Netze Gas

Gasversorgungsnetze anderer Netzbetreiber werden über Netzkopplungspunkte an unser Netz angeschlossen. Einem Netzkopplungspunkt ist mindestens eine Gas-Mess- und ggf. eine Gas-Druckregelanlage zuzuordnen. Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung dieser Anlage erfolgen durch den nachgelagerten Netzbetreiber.

Vor Beginn der Arbeiten zur Errichtung einer Anlage bzw. vor Beginn von Änderungen an der Messanlage sind durch den nachgelagerten Netzbetreiber die vorgesehenen Maßnahmen mit inetz abzustimmen.

Bei Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung des Netzkopplungspunktes wird insbesondere auf die Einhaltung der DVGW-Regelwerke G 491, G 492, G 495, G 687, G 689 und G 2000 hingewiesen.

Weiterhin sind die Technischen Mindestanforderungen an Netzkopplungspunkten sowie die Technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen in Netzkopplungspunkten zu beachten.

Ihre Anschlussanfrage zur Errichtung eines Netzkopplungspunktes richten Sie bitte an unser Vertragsmanagement, bspw. per Mail an vertragsmanagement@inetz.de.