inetz bearbeitet ihr Netzanschlussbegehren zur Einspeisung von Biogas in unser Erdgasnetz gemäß GasNZV und EnWG
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1. Anfrage
Wir benötigen im Vorfeld konkrete Angaben über die von Ihnen geplante/bestehende Biogasanlage und zur Einspeisung von Biogas in unser Gasverteilnetz.
Bitte senden Sie uns dazu das verbindlich und vollständig ausgefüllte Formular „Biogaseinspeisung Netzanschlussbegehren“ per Post zu.
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2. Antwort auf Ihre Anfrage
Wenn das Formular vollständig ausgefüllt und ausstehende Detailfragen geklärt wurden, informieren wir Sie innerhalb von zwei Wochen, welche Prüfungen zur Vorbereitung einer Entscheidung über das Netzanschlussbegehren notwendig sind und welche Kosten entstehen.
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3. Prüfung
Nach unserer Antwort haben Sie drei Monate Zeit, uns mit der erforderlichen Netzanschlussprüfung zu beauftragen. Nach Beauftragung erhalten Sie von uns eine Rechnung über 25 % der Kosten für die Prüfung. Die Gesamtkosten für die Prüfung belaufen sich auf 4.050 €. Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen unverzüglich, spätestens aber drei Monate nach Eingang der Vorschusszahlung, mitgeteilt.
Sollten sich im Verlauf der Prüfung Detailangaben im Formular „Biogaseinspeisung Netzanschlussbegehren“ ändern oder zusätzliche Prüfungen erforderlich werden, belaufen sich die Kosten auf weitere 2.430 €.
Als Ergebnis der Prüfung erhalten Sie von uns die nötigen Angaben zum Einspeisepunkt, zur Erdgasqualität, zum Netzdruck und der in Schwachlastzeiten maximal möglichen Einspeisemenge in unser Gasverteilnetz, ein Vertragsangebot zum Anschluss Ihrer Biogasanlage an unser Gasverteilnetz sowie die Schlussrechnung für die Prüfung.
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4. Planungsphase
Innerhalb von drei Monaten haben Sie Zeit, den Vertrag zu prüfen und zu bestätigen. Nach Ihrer Vertragsunterzeichnung beginnt die detaillierte Planung des Netzanschlusses und die gemeinsame Erstellung des Realisierungsfahrplans.
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5. Realisierung
Entsprechend der Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV) erfolgt die Kostenteilung der Netzanschlusskosten:
„Die Kosten für den Netzanschluss sind vom Netzbetreiber zu 75 Prozent zu tragen. Der Anschlussnehmer trägt die verbleibenden 25 Prozent der Netzanschlusskosten bei einem Netzanschluss einschließlich Verbindungsleitung mit einer Länge von bis zu einem Kilometer höchstens aber 250.000 €. Soweit eine Verbindungsleitung eine Länge von zehn Kilometern überschreitet, hat der Anschlussnehmer die Mehrkosten zu tragen. Der Netzanschluss steht im Eigentum des Netzbetreibers. Kommen innerhalb von zehn Jahren nach dem Netzanschluss weitere Anschlüsse hinzu, so hat der Netzbetreiber die Kosten so aufzuteilen, wie sie bei gleichzeitigem Netzanschluss verursacht worden wären, und Anschlussnehmern einen zu viel gezahlten Betrag zu erstatten.“
Die Kosten für die Anlagen zur Odorierung, Konditionierung und zur Überprüfung der Gasbeschaffenheit entsprechend den eichrechtlichen Vorgaben übernehmen wir sogar zu 100 %.
Nach der Inbetriebnahme des Netzanschlusses Ihrer Biogasanlage übernehmen wir alle für diesen Netzanschluss anfallenden Betriebskosten komplett.