Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen und Formulare zu geplanten Änderungen an Ihrer Erzeugungsanlage.
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Informationen zur Rechtsnachfolge bei Erzeugungsanlagen und Umfirmierungen
Bei einem Eigentümerwechsel von Erzeugungsanlagen benötigen wir vom Altanlagenbetreiber und dem neuen Anlagenbetreiber Informationen, um die Energiemengen korrekt abrechnen zu können.
Bitte senden Sie uns dazu folgende Formulare ausgefüllt und unterschrieben zurück.
Dokumente zum Download:
Für die Umfirmierung des Anlagenbetreibers verwenden Sie bitte folgendes Formular:
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Technische Umbauten oder Außerbetriebnahmen an Erzeugungsanlagen
Für technische Umbauten an Ihrer Anlage verwenden Sie bitte die Unterlagen unter folgendem Link:
Für die Außerbetriebnahme von Erzeugungsanlagen verwenden Sie bitte folgendes Formular:
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Umstellung von Erzeugungsanlagen zur Blindleistungsbereitstellung
Betreiber von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) müssen gemäß den aktuellen DIN VDE Vorschriften, im Speziellen der DIN VDE AR-N 4105 oder 4110, mit Ihre(n) Anlage(n) einige technische Parameter erfüllen. Unter anderem müssen die Erzeugungsanlagen grundsätzlich Blindleistung bereitstellen können, um die Spannung im direkt vorgelagerten Elektrizitätsversorgungsnetz zu stabilisieren.
Der stetige Zubau an Einspeiseanlagen erfordert nun, dass wir nach und nach alle Anlagenbetreiber im Netzgebiet von inetz anschreiben, mit der Aufforderung eine Umstellung der Anlagen vorzunehmen. Generell informieren wir alle Anlagenbetreiber bei denen wir die Anlagenparameter in Bezug auf eine Blindleistungsbereitstellung nicht kennen.
Ggf. ist eine Anlage bereits umgerüstet, dann muss dies nur über das jeweilige Bestätigungsformular durch ein Elektrofachunternehmen bestätigt und uns zugesandt werden. Anderenfalls muss die Umrüstung der Anlage (meist nur eine Einstellung in den Wechselrichtern) mit anschließender Bestätigung uns gegenüber erfolgen.
Wenn zusätzlich ein Speichersystem betrieben wird, ist auch hier analog dem Wechselrichter ggf. eine Umstellung erforderlich, sofern der Speicher in das Netz der öffentlichen Versorgung einspeist. Bei Hybridwechselrichter (Wechselrichter der Erzeugungsanlage und Speichersystem in einem Gerät) ist die Umstellung des Hybridwechselrichters ausreichend.
Im folgenden Bereich können Sie sich die Bestätigungsvordrucke und die jeweiligen notwendigen Einstellungen für Ihre Anlage herunterladen.
Hier finden Sie die Bestätigungsvordrucke:
Vorgaben zur Einstellung an den Anlagen:
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Aufheben der 70% Wirkleistungsbegrenzung gemäß EEG 2023