Sicherheit rund um die Uhr: Wir helfen Ihnen bei Technischen Störungen

Netzanschluss

Wir sind der zuständige Betreiber folgender Versorgungsnetze im Stadtgebiet Chemnitz und Umgebung:

  • Erdgasnetz Chemnitz und weite Teile Südsachsens,
  • Stromnetz Chemnitz und Gemeinde Amtsberg,
  • Trinkwassernetz Chemnitz,
  • Fernwärmenetz Chemnitz,
  • Fernkältenetz Chemnitz.

Weiterhin sind wir Ansprechpartner für Anschlüsse von Gebäuden/Grundstücken an die öffentlichen Abwasseranlagen der Stadt Chemnitz (Entsorgung) und Anschlüsse an das Glasfasernetz von eins im Stadtgebiet Chemnitz.

  • Versorgungsanfrage

    Sie benötigen im Zusammenhang einer Baugenehmigung oder eines beabsichtigten Immobilienerwerbs eine Aussage zur gesicherten Ver- und Entsorgung?

    Bitte nutzen Sie dafür unser Kundenportal.

    Interessierte Bauträger/Anschlussnehmer im Stadtgebiet Chemnitz bitten wir, bereits im Vorfeld der Planung, sich zur Abstimmung des Wärmemediums - Erdgas oder Fernwärme - mit uns in Verbindung zu setzen.

    Weiterhin prüfen wir Ihre Planunterlagen auf die Lage bestehender Versorgungsleitungen/-anlagen der von inetz betriebenen Versorgungsnetze und teilen Ihnen gegebenenfalls notwendige Sicherungsmaßnahmen mit.

     

  • Netzanschlusserstellung

    Egal, ob Sie neu bauen, Ihre Immobilie umbauen oder erweitern - jedes Bauvorhaben erfordert das fachgerechte Planen und Erstellen von Netzanschlüssen zur Ver- und Entsorgung.

    Der jeweilige Netzanschluss verbindet das entsprechende Versorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit der Anlage des Anschlussnehmers (Kundenanlage). Er beginnt an der Abzweigstelle der Netzleitung und endet beim Kunden, in der Regel an der Hauptabsperreinrichtung bzw. Hausanschlusssicherung.
    Wird ein Hausanschlussraum errichtet, ist dieser entsprechend der DIN 18012 auszuführen.

    Der Abwasseranschluss endet grundsätzlich an der Grundstücksgrenze.

  • Beantragung eines Netzanschlusses

    Als zuständiger Netzbetreiber/Ansprechpartner gewährleisten wir einen diskriminierungsfreien Netzzugang und sorgen dafür, dass Sie die entsprechenden Anschlüsse für Ihre Immobilie in der richtigen Dimension und am richtigen Ort erhalten. Gemeinsam mit Ihnen bzw. dem von Ihnen beauftragten Bauträger stimmen wir alle Details rund um die Ver- und Entsorgung ab.
    Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Kostenangebot. Dazu benötigen wir von Ihnen:

    • den entsprechend ausgefüllten Antrag auf Erstellung/Änderung eines Netzanschlusses,
    • einen Lageplan, möglichst M 1:500 oder 1:250, mit maßstabsgerecht eingetragenem Gebäude,
    • einen Plan der Außenanlagen mit vorgeschlagener Trassenzuführung,
    • einen Grundriss mit vorgeschlagenem Zählerstandort,
    • eine Schnittdarstellung im Bereich der Medieneinführung in das Gebäude,
    • den Entwässerungsgrundleitungsplan vom Grundstück einschließlich Gebäude sowie den dazugehörigen Längsschnitt, je 2-fach (für Entsorgung).

    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, den Tiefbau im nichtöffentlichen Bereich einschließlich des Mauerdurchbruches in Eigenleistung auszuführen. Sollten Sie sich dafür entscheiden, beachten Sie bitte, dass auch die Anforderungen der DIN 18533 "Abdichtung von erdberührten Bauteilen" erfüllt werden. Der Einsatz von KG-Rohr ist nicht zulässig.

    Änderungen an der Kundenanlage sind grundsätzlich über ein eingetragenes Fachunternehmen beim Netzbetreiber anzuzeigen. Auch bevor wir einen Zähler installieren, benötigen wir von Ihrem Fachbetrieb eine Information über die ordnungsgemäße Fertigstellung der Kundenanlage.

    Für die Beauftragung eines neuen Netzanschlusses nutzen Sie bitte unser Kundenportal.

  • Mehrspartenhauseinführung

    Die Mehrspartenhauseinführung bündelt die Anschlussleitungen für Gas bzw. Fernwärme, Strom, Trinkwasser und gegebenenfalls Glasfaser/Telefon. Rohrleitungen und Kabel werden an gemeinsamer Stelle in das Gebäude eingeführt. Die Anforderungen der DIN 18533 "Abdichtung von erdberührten Bauteilen" werden erfüllt.

    Voraussetzung für den Einsatz einer Mehrspartenhauseinführung ist, dass die Dimensionen der Netzanschlüsse sowie die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen.

    Im Gegensatz zu Einzelanschlüssen ist der Montageaufwand dieser Technik deutlich geringer. Spätere Änderungen, ein Austausch oder Behebung eines Schadens bereiten keine Probleme. Die Mehrspartenhauseinführung spart Raum, Zeit und Kosten. 

    Bodendurchführung für nicht unterkellerte Gebäude
    Wanddurchführung für unterkellerte Gebäude
  • Baustrom und Bauwasser

    Benötigen Sie nur für eine begrenzte Zeit, während der Bau- oder Sanierungsphase, Strom und Wasser?
    Wir stellen Ihnen gern die benötigten Anschlüsse zur Verfügung.

    Baustrom beantragen Sie bitte über einen zugelassenen Elektrofachbetrieb. Dieser stellt auch den Baustromverteiler zur Verfügung. Neben Niederspannungsnetzanschlüssen oder vorverlegten Anschlusskabeln können auch Kabelverteiler, Freileitungsmasten und Transformatorenstationen zur Baustromversorgung genutzt werden.

    Sofern noch kein Trinkwasseranschluss vorhanden ist, wird ein Netzanschluss in das Baugrundstück vorverlegt. In der frostfreien Zeit stellen wir Bauwasser ggf. auch über einen Hydranten im Nahbereich Ihres Bauvorhabens zur Verfügung. Gegen Kaution können Sie bei uns ein Standrohr ausleihen.

    Für die Beauftragung von Baustrom und Bauwasser nutzen Sie bitte unser Kundenportal.

Für die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen ist die vorherige Recherche bezüglich Anlagenbestand erforderlich.

  • Leitungsauskunft

    Wir stellen Ihnen gern eine aktuelle Plan- und Leitungsauskunft unserer Leitungen und Anlagen in der Nähe Ihres Bauvorhabens zur Verfügung. Bestandspläne bzw. Schachtscheine können Sie über unsere Planauskunft abfordern.


  • Rechtliche Grundlagen

    • Allgemeine Bedingungen für die Trinkwasserversorgung (AVBWasserV) sowie die Ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserV
    • Allgemeine Bedingungen der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sowie die Ergänzenden Bedingungen zur NDAV
    • Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie die Ergänzenden Bedingungen zur NAV
    • Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) sowie die Ergänzenden Bestimmungen zur AVBFerwärmeV
    • Konzessionsverträge der eins mit den jeweiligen Gemeinden
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung für Anschlüsse oberhalb Niederdruck und Niederspannung