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Gleichbehandlung

inetz gewährleistet den diskriminierungsfreien Netzbetrieb nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005 und seinen Folgeverordnungen. Dazu wurde für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Gleichbehandlungsprogramm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts festgelegt.

Die Einhaltung dieses Programms wird durch die Gleichbehandlungsbeauftragte überwacht.

Nach § 7 a Abs. 5 Satz 3 EnWG legt der Gleichbehandlungsbeauftragte jährlich spätestens bis zum 31. März einen Bericht über die getroffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres der Regulierungsbehörde vor und veröffentlicht diesen.

Für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Gleichbehandlungsprogramm - insbesondere für Fragen der Sicherstellung der Vertraulichkeit beim Umgang mit wirtschaftlich sensiblen Informationen - steht Ihnen unsere Gleichbehandlungsbeauftragte gern zur Verfügung.