Gemäß den Regelungen der Kooperationsvereinbarung ist die interne Bestellung bei den marktgebietsaufspannenden Netzbetreibern jeweils bis zum 15.7. des laufenden Kalenderjahres abzugeben.
Innerhalb des Marktgebiets bestellt inetz einmal jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr die an bestimmten Netzkopplungspunkten maximal vorzuhaltende feste Ausspeisekapazität beim direkt vorgelagerten Netzbetreiber.