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Strom

Wichtige Änderungen im Regelwerk

  • Niederspannung - VDE-AR-N 4100

    Anknüpfend an unsere Information zur Installateurveranstaltung vom 15.05.2018, möchten wir Sie nochmals auf fachliche Änderungen im Regelwerk aufmerksam machen Am 01.04.2019 trat die lange angekündigte VDE-AR-N 4100, die TAR NSP– Technische Anwendungsregel in der Niederspannung, in Kraft. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 26.04.2019. Dieses neu entstandene Regelwerk definiert bundesweit einheitliche technische Vorgaben für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen am Niederspannungsnetz.

    Die folgenden Regelwerke werden durch die Anwendungsregel ersetzt und außer Kraft gesetzt:

    • Anforderungen an Zählerplätze in der Niederspannung (VDE-AR-N 4101), 2015
    • Anschlussschränke im Freien (VDE-AR-N 4102), 2012
    • VDN-Richtlinie Notstromaggregate, 2004
    • Technische Anforderungen an den Zugang zu NSP-Netzen des DistributionCode 2007
    • DIN VDE 0100-732 (VDE 0100-732) Hausanschlüsse in öffentlichen Kabelnetzen
    • VDN-Richtlinie Überspannungs-Schutzeinrichtungen Typ 1
    • VDEW-Materialie M-38/97 Anforderungen an Plombenverschlüsse, Ausgabe 1997

    Darüber hinaus wurden die technischen Inhalte folgender Regelwerke übernommen und weiterentwickelt:

    • Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das NSP-Netz
    • FNN-Hinweis Anschluss und Betrieb von Speichern am NSP-Netz, 2016

    Der FNN-Hinweis behält weiterhin Gültigkeit, da zusätzlich verschiedene Messkonzepte beschrieben werden, die auch in Zukunft Anwendung finden.

    Die VDE-AR-N 4100 gilt für Bezugsanlagen und ist in Verbindung mit der novellierten VDE-AR-N 4105, die bereits im November 2018 in Kraft getreten ist, auch für Erzeugungsanlagen anzuwenden.

    Ergänzend zu den Vorgaben der Technischen Anschlussregeln gelten ab dem 27.04.2019

    • die TAB 2023 
    • die Ergänzung zur TAB 2023 des BDEW
    • und die TAB Niederspannung inetz.

    Diese Dokumente und damit in Verbindung stehende Form- und Datenblätter werden hier für Sie bereit gestellt.

    Welche Unterlagen einzureichen sind, wird in der TAB 2019 im Anhang A für den Antrag und im Anhang B für die Inbetriebsetzung aufgelistet.

  • Mittelspannung - VDE-AR-N 4110

    Für Bezugsanlagen in der Mittelspannung tritt ebenfalls am 27.04.2019 die VDE-AR-N 4110 - die Technische Anwendungsregel in der Mittelspannung - in Kraft. Bezugsanlagen, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden, müssen der neuen Anwendungsregel entsprechen.,

    Das Forum Netztechnik/ Netzbetrieb im VDE|FNN erarbeitete diese Anwendungsregel, die Sie über dessen Internetseiten erhalten können.

    Ergänzend zu diesen Vorgaben gilt ab dem 27.04.2019 die an die Vorgaben der TAR 4110 angepasste TAB Mittelspannung, die die spezifischen Anforderungen der inetz beinhaltet. 

    Die TAB Mittelspannung und damit in Verbindung stehende Form- und Datenblätter werden hier für Sie bereit gestellt.

    Zur Antragstellung ist der in VDE-AR-N-4110 Tabelle 1 vorgegebene Ablauf einzuhalten. Zur Verdeutlichung kann dieses Ablaufschema herangezogen werden.

    Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz:

    Hier bestehen Übergangsfristen zur TAR 4110. Erzeugungsanlagen, die bis zum 30.06.2020 in Betrieb genommen werden und für die vor dem 27.04.2019

    - eine Baugenehmigung oder Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erteilt wurde oder

    - der Anschluss an unser Netz begehrt wurde und eine Baugenehmigung oder Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht erforderlich ist,

    können noch nach den bisherigen technischen Richtlinien errichtet werden.

    Dies sind die Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung vom BDEW aus dem Jahr 2008 und unsere Richtlinie zum Bau und Betrieb von kundeneigenen Trafostationen an unser Mittelspannungsnetz, die Sie bei Bedarf von uns erhalten können.

Welche Anwendungsregel gilt bei Erzeugungsanlagen?

Ein Schema zur Wahl der richtigen Anwendungsregel bei Erzeugungsanlagen finden Sie hier.

  • Hochspannung - VDE-AR-N 4120

    Für die Hochspannung tritt ebenfalls am 27.04.2019 die VDE-AR-N 4120 - die Technische Anwendungsregel in der Hochspannung - in Kraft. Anschlussanlagen, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden, müssen der neuen Anwendungsregel entsprechen.

    Das Forum Netztechnik/ Netzbetrieb im VDE|FNN erarbeitete diese Anwendungsregel, die Sie über dessen Internetseiten erhalten können.

    Ergänzend zu diesen Vorgaben gilt ab dem 27.04.2019 die an die Vorgaben der TAR 4120 angepasste TAB Hochspannung, die die spezifischen Anforderungen der inetz beinhaltet. 

    An der TAB Hochspannung wird derzeit noch gearbeitet.

    Zur Antragstellung ist der in VDE-AR-N-4120 Tabelle 1 vorgegebene Ablauf einzuhalten. Zur Verdeutlichung kann dieses Ablaufschema herangezogen werden.

Hinweis zu Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge

Entgegen den Angaben in der TAR, fordert die übergeordnete NAV eine generelle Anmeldepflicht für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge. Dies gilt auch ausdrücklich für Anlagen, deren Bemessungsleistung unter 3,6 kVA liegt.

 

Sie befinden sich auf der Informationsplattform Elektrohandwerk

Die Gewährleistung einer normgerechten und bestimmungsgemäßen Elektrizitätsverteilung und -anwendung, die Sicherstellung einer hohen Versorgungssicherheit und quantitativen Kundenzufriedenheit bildet die Grundlage der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen dem Elektrohandwerk und des Netzbetreibers inetz. Die vielfältigen Kontakte zu unseren im Installateurverzeichnis registrierten Elektrofachbetrieben widerspiegeln die praktische und fachliche Arbeit innerhalb unseres Versorgungsnetzes.

Den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB Mitteldeutschland) fallen dabei eine Schlüsselrolle zu. Sie dokumentieren die enge Verknüpfung und die gemeinsame Verantwortung des Netzbetreibers und der Elektrofachbetriebe bei der sicheren Errichtung elektrischer Anlagen.

Das Handwerk trägt wesentlich dazu bei, dass unsere Produkte und Dienstleistungen die Kunden erreichen. inetz unterstützt diesen Prozess auf der Plattform des Bezirks-Installateur-Ausschusses (BIA) Chemnitz. Hier können wir auf einen langen und bewährten Erfahrungsaustausch mit den Vertretern des Handwerks und der Elektro-Innung Chemnitz zurückgreifen.