Um im Elektrizitätsversorgungsgebiet von inetz Arbeiten durchzuführen, muss Ihr Elektrofachbetrieb nach § 13 Abs. 2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) im Installateurverzeichnis der inetz GmbH eingetragen sein. Dafür sind betriebliche und personelle Voraussetzungen erforderlich. Die Grundlagen der Eintragung bilden die „Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)“ und die „Richtlinie für die Eintragung von Elektrotechnikern in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers“.
Antragsunterlagen für eine Ersteintragung:
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Gasteintragung
Elektrofachbetriebe mit Sitz außerhalb des Netzgebietes der inetz GmbH erhalten vor Beginn ihrer Arbeiten am Versorgungsnetz eine zeitlich begrenzte Gastregistrierung. Hierzu genügt eine Anmeldung per E-Mail oder Fax inkl. der Vorlage der gültigen Stammeintragung des örtlichen Netzbetreibers. Die vergebene inetz-Registrierung ist auf den Anmeldeformularen zu verwenden ist. Die Gültigkeit erlischt automatisch, wenn die Frist der Stammeintragung abgelaufen ist.
Mit Ihrer Unterschrift als verantwortliche Elektrofachkraft auf den Formularen vertrauen wir auf Ihre Fachkompetenz sowie auf die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und den Technischen Anschlussbedingungen.
Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten zur Führung eines Installateurverzeichnisses durch inetz erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Lesen Sie dazu die Datenschutzerklärung nach Art. 13, 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).