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Gas

  • Netzentgelte Gas

    Die ab 1. Januar 2024 geltenden Netzentgelte entnehmen Sie bitte folgendem Preisblatt:

    Preisblatt Netzentgelte Gas 2024

    inetz hat die mit Datum 1. Januar 2024 veröffentlichten Netzentgelte bei der zuständigen Regulierungsbehörde zur Anzeige gebracht.

  • Individuelle Netzentgelte

    Die Regulierungsbehörden der Länder und die Bundesnetzagentur haben einen gemeinsamen Leitfaden zur Ermittlung von Sonderentgelten nach § 20 Abs. 2 Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) erstellt.

    Ziel des Leitfadens ist es, eine einheitliche, transparente sowie diskriminierungsfreie Ermittlung von Sonderentgelten zu gewährleisten.

    Nach § 20 Abs. 2 GasNEV können örtliche Verteilernetzbetreiber, abweichend von den Vorgaben des § 18 GasNEV, zur Vermeidung eines Direktleitungsbaus in Einzelfällen ein gesondertes Netzentgelt auf Grundlage der konkret erbrachten gaswirtschaftlichen Leistung berechnen. Durch die Gewährung eines Sonderentgelts kann die Errichtung volkswirtschaftlich möglicherweise ineffizienter Leitungsinfrastrukturen vermieden werden, die zusätzliche Kosten verursachen, ohne einen Zuwachs der Kapazitäten zu bewirken. Der Ausweis eines Sonderentgelts stellt einen Ausnahmetatbestand dar und ist daher an strenge Kriterien zu knüpfen.

    Den Leitfaden der Regulierungsbehörden zur Ermittlung von Sonderentgelten nach § 20 Abs. 2 GasNEV finden Sie unter folgendem Link:

    Leitfaden Sonderentgelte Gas

    Wurde ein nach vorstehendem Leitfaden ermitteltes Entgelt den Regulierungsbehörden angezeigt, so erfolgt nach § 27 GasNEV dessen Veröffentlichung in folgendem Abschnitt.

  • Individuelles Netzentgelt nach § 20 Abs. 2 GasNEV

    ZählpunktbezeichnungIndividuelles Netzentgelt netto
    DE70047109600AAAAA700018963500001Preisblatt siehe Sidebar