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Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister


Das Marktstammdatenregister stellt seit 31.01.2019 den Anlagenbetreibern, den Netzbetreibern, der Politik und den Behörden die aktuellen Daten zur Strom- und Gasversorgung online in einer Datenbank bereit.  

Dass Sie grundsätzlich zur Registrierung als Anlagenbetreiber sowie zur Registrierung ihrer Einheit(en) verpflichtet sind, ergibt sich aus der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV). In § 5 MaStRV ist geregelt, dass Betreiber ihre Einheit(en), EEG- und KWK-Anlagen grundsätzlich im MaStR registrieren müssen. Das umfasst alle in Betrieb befindlichen und an das Netz angeschlossenen Einheiten zur Erzeugung von Strom oder Gas.  

Dies betrifft auch bereits anderweitig registrierte Einheiten oder ältere Einheiten, die zuvor nicht registriert werden mussten.  

Ab 01.01.2023 sieht § 52 EEG 2023 vor, dass anstelle eines Förderabzugs der Einspeisevergütung bei Überschreitung der Registrierungsfrist, Strafzahlungen fällig sind. 

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