Als Netzbetreiber sind wir gesetzlich verpflichtet, die Steuerbarkeit von Erzeugungsanlagen regelmäßig zu überprüfen. Grundlage hierfür sind § 12 Abs. 2b sowie § 13a Abs. 1 und § 14 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Eine funktionsfähige Steuerbarkeit Ihrer Anlage ist ein wesentlicher Beitrag zur sicheren Netzführung und zur Integration erneuerbarer Energien. Bitte stellen Sie daher sicher, dass die entsprechenden technischen Einrichtungen jederzeit betriebsbereit sind.
Was wird geprüft?
Im Rahmen des sogenannten Steuerbarkeitschecks testen wir, ob Ihre Anlage jederzeit zuverlässig durch uns angesteuert werden kann. Dies ist erforderlich, um die Stabilität und Sicherheit des Stromnetzes zu gewährleisten.
Durchführung der Tests
- Die Tests erfolgen ganzjährig bei geeigneten Witterungsbedingungen bzw. ausreichend Sonneneinstrahlung
- Eine gesonderte vorherige Ankündigung erfolgt nicht
- Die Prüfung erfolgt im laufenden Betrieb Ihrer Anlage
- Der Test dauert maximal 1 Stunde
Information bei Auffälligkeiten
Sollte im Rahmen eines Tests festgestellt werden, dass die Steuerbarkeit Ihrer Anlage nicht gegeben ist, werden wir Sie unverzüglich informieren. In diesem Fall sind Sie als Anlagenbetreiber verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Steuerbarkeit zu veranlassen.
