Sicherheit rund um die Uhr: Wir helfen Ihnen bei Technischen Störungen

Erzeugungsanlagen

Wenn Sie eine Erzeugungsanlage, beispielsweise eine Photovoltaikanlage, an unserem öffentlichen Netz anschließen und betreiben möchten, machen Sie sich bitte vetraut mit den Gesetzlichkeiten und den technischen Bestimmungen und Regelungen. 

  • Erneuerbare-Energien-Gesetz

    Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verfolgt das Ziel, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen. Das EEG wird u. a. ergänzt durch die "Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung - BiomassseV)" sowie die "Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV)".

    Das EEG sowie weitere Gesetze rund um erneuerbare Energien und KWK-Anlagen finden Sie bei der Clearingstelle EEG unter:

  • Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

    Ziel des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) ist es, dass dezentrale Erzeugungsanlagen im Interesse der Energieeinsparung und des Umweltschutzes einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung leisten. Weiterhin soll der Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen sowie von Wärme- und Kältespeichern, in die Wärme bzw. Kälte aus KWK-Anlagen eingespeist wird, gefördert werden.

    Kraft-Wärme-Kopplung im Sinne des Gesetzes ist die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in elektrische Energie und in Nutzwärme in einer ortsfesten technischen Anlage. Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung ist die Umwandlung von Nutzwärme aus KWK in Nutzkälte durch thermisch angetriebene Kältemaschinen.