Wenn Sie eine Erzeugungsanlage, beispielsweise eine Photovoltaikanlage, an unserem öffentlichen Netz anschließen und betreiben möchten, machen Sie sich bitte vetraut mit den Gesetzlichkeiten und den technischen Bestimmungen und Regelungen.
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Erneuerbare-Energien-Gesetz
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verfolgt das Ziel, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen. Das EEG wird u. a. ergänzt durch die "Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung - BiomassseV)" sowie die "Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV)".
Das EEG sowie weitere Gesetze rund um erneuerbare Energien und KWK-Anlagen finden Sie bei der Clearingstelle EEG unter:
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Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Ziel des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) ist es, dass dezentrale Erzeugungsanlagen im Interesse der Energieeinsparung und des Umweltschutzes einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung leisten. Weiterhin soll der Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen sowie von Wärme- und Kältespeichern, in die Wärme bzw. Kälte aus KWK-Anlagen eingespeist wird, gefördert werden.
Kraft-Wärme-Kopplung im Sinne des Gesetzes ist die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in elektrische Energie und in Nutzwärme in einer ortsfesten technischen Anlage. Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung ist die Umwandlung von Nutzwärme aus KWK in Nutzkälte durch thermisch angetriebene Kältemaschinen.