Sicherheit rund um die Uhr: Wir helfen Ihnen bei Technischen Störungen

Zählerausbau

Der ersatzlose Ausbau eines Gas- oder Wasserzählers kann unter Vollmacht des Anschlussnehmers im Kundenportal beantragt werden. Bitte nutzen Sie den Link zur Außerbetriebsetzung eines Gaszählers oder zur Außerbetriebsetzung eines Wasserzählers.

Der ersatzlose Ausbau eines Stromzählers muss nach den TAB Kapitel 4.2.5 durch ein zugelassenes Installationsunternehmen beauftragt werden. Der Anschlussnehmer beauftragt das Installationsunternehmen auf eigene Kosten. 

Nach dem Eingang prüfen wir den Sachverhalt und nehmen Kontakt mit Ihnen zur Abstimmung des Ausbautermins auf.

 Bitte beachten Sie:
Wurde der Zähler ausgebaut? Ein zugelassenes Installationsunternehmen kann die Wiederinbetriebnahme beim Netzbetreiber beantragen. Der Anschlussnehmer beauftragt das Installationsunternehmen auf eigene Kosten. Zum Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme muss die Anlage dem geltenden Regelwerk entsprechen.