Sparte Gas
Gemäß den Vorgaben des § 40 der Verordnung über den Zugang zu den Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV) sowie § 23c des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) sind Betreiber von Gasversorgungsnetzen verpflichtet ausgewählte Netzdaten des vergangenen Geschäftsjahres zu veröffentlichen.
Weitere strukturrelevante Daten für das Gasnetz von inetz finden Sie unter dem Link in der Sidebar.
Sparte Strom
Gemäß den Vorgaben des § 23c des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) sind Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtet ausgewählte Netzdaten des vergangenen Geschäftsjahres zu veröffentlichen.
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