Neuerungen am Energiemarkt - Bundesnetzagentur erlässt neue Regelungen
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Bestimmungen für die An- und Abmeldung bei Ihrem Stromanbieter in Kraft. In der EU-Richtlinie 2019/944 ist der sogenannte Lieferantenwechsel in 24 Stunden festgelegt.
Ziel ist es, dass alle EU-Länder nach denselben Standards arbeiten, um den Energiehandel zu erleichtern und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten
Durch den „Lieferantenwechsel 24 Stunden“ können Sie ab dem 6. Juni 2025 Ihren Stromvertrag nur noch in die Zukunft bei Ihrem Anbieter an- und abmelden. Rückwirkende Ummeldungen und Kündigungen sind dann nicht mehr zulässig. Die 24 Stunden beziehen sich hier auf den Zeitraum der technischen Abwicklung der Wechselprozesse.
Ein wichtiger Teil der neuen Richtlinie ist die Verwendung der sogenannten Marktlokations-Identifikationsnummer, kurz MaLo-ID genannt.
Marktlokations-Identifikationsnummer
Die Marktlokations-Identifikationsnummer ist eine Kennung, die jede Verbrauchsstelle im Stromnetz eindeutig identifiziert. Sie besteht immer aus 11 Ziffern und ist Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf von An- und Abmeldungen bei Ihrem Lieferanten.
Sie finden Ihre Marktlokations-Identifikationsnummer auf der Stromrechnung Ihres aktuellen Lieferanten oder der Bestätigung der Anschlussnutzung von inetz.
Sollte Ihnen die Marktlokations-Identifikationsnummer nicht bekannt sein, können Sie uns gern eine Anfrage per E-Mail zukommen lassen: kundenbetreuung@inetz.de.