Fachbereich Trinkwasser
Der Abschluss der Installateurverträge und die Eintragung in das Installateurverzeichnis -Trinkwasser- erfolgt unter Anwendung der "Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen" vom 3. Februar 1958 in der jeweils gültigen Fassung.
Der Installateurvertrag ist eine der Grundlagen für das Arbeiten an Trinkwasseranlagen gemäß
§ 12 Abs. 2 der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser" (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980, zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 11. Dezember 2014 | 2010.
Für den Abschluss eines Installateurvertrages sind für die Firma handwerksrechtliche Grundlagen notwendig, sowie muss ein Fachmann eine anerkannte Qualifikation, z.B. Meister, im Trinkwasserfach besitzen.
Beabsichtigen Sie einen Installateurvertrag mit inetz abzuschließen, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner.
Gäste
Ist ihr Installationsunternehmen nicht im Installateurverzeichnis -Trinkwasser- von inetz eingetragen, benötigen Sie zur Ausführung von Arbeiten in unserem Netzgebiet eine Gastgenehmigung.
Dazu übersenden Sie uns bitte eine Kopie des Installateurausweises des für ihren Firmensitz zuständigen Wasserversorgungsunternehmen. Bitte geben Sie das Bauvorhaben in unserem Netzgebiet und Ihre Firmen- und Kontaktdaten mit an.
Zur Verfahrensweise setzen Sie sich bitte mit dem nebenstehenden Ansprechpartner in Verbindung.
Mit Eingang der Unterlagen erhalten Sie eine Bestätigung, dass Sie die Arbeiten ausführen dürfen.