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Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der inetz GmbH

Die Geschäftsführung der inetz GmbH (im Folgenden auch Gesellschaft genannt) mit Sitz in Chemnitz, 
eingetragen im Register des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 23228 teilt folgendes mit:

Bislang hat die Gesellschaft keinen Aufsichtsrat. Aufgrund der steigenden Mitarbeiterzahl beschäftigt die 
Gesellschaft ab dem 01.01.2027 dauerhaft mehr als 500 Arbeitnehmer.

Die Geschäftsführung ist daher der Auffassung, dass die Gesellschaft nach §§ 1 Abs.1 S.3 und 4 DrittelbG 
i.V.m. §§ 96 Abs.1, 101 Abs.1 AktG, einen Aufsichtsrat zu bilden hat, der zu zwei Dritteln aus Vertretern der 
Anteilseigner und zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer bestehen muss.
Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder und die Konstituierung des Aufsichtsrats werden entsprechend 
den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt.

Demgemäß und eines entsprechend zu ändernden Gesellschaftsvertrages wird der Aufsichtsrat der 
Gesellschaft ab dem 01.01.2027 aus zwei von der Gesellschafterversammlung zu bestellenden Vertretern der 
Anteilseigner und einem nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes zu wählenden Vertreters 
der Arbeitnehmer zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs.2 AktG innerhalb eines 
Monats nach dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das Landgericht Chemnitz als nach § 98 Abs.1 AktG 
zuständiges Gericht anrufen.

Chemnitz, den 31. Juli 2026

Jörg Scheibe           Holger Frey

Geschäftsführer      Geschäftsführer