Fachbereich Erdgas
Der Abschluss der Installateurverträge und die Eintragung in das Installateurverzeichnis -Erdgas- erfolgt unter Anwendung der "Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen" vom 3. Februar 1958 in der jeweils gültigen Fassung.
Der Installateurvertrag ist eine der Grundlagen für das Arbeiten an Gasinstallationen gemäß
§ 13 Abs. 2 der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck" (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) in Verbindung mit Pkt. 1.2.2 der Technischen Regel für Gasinstallationen (DVGW-TRGI).
Informationen zum Verfahrensablauf der Ersteintragung und die zum Abschluss eines Installateurvertrages erforderlichen Formulare finden Sie hier:
- Antrag auf Abschluss eines Installateurvertrages -Erdgas-
- Einzureichende Unterlagen
- Empfehlung der Landesinstallateurausschüsse Nr. 1/20
- Installateurvertrag -Erdgas-
- Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit IU
- Verfahren zur Ersteintragung
- Zustimmung zur Veröffentlichung von Daten im Internet
- Datenschutzerklärung inetz nach Art. 13, 14 DSGVO
Gäste
Ihr Installationsunternehmen ist nicht im Installateurverzeichnis -Erdgas- von inetz eingetragen und Sie benötigen zur Ausführung von Arbeiten in unserem Netzgebiet eine Gastgenehmigung? Kein Problem. Senden Sie uns bitte das vollständig ausgefüllte und von Ihnen, sowie dem Eigentümer des Anschlussobjekts (Anschlussnehmer) unterzeichnete Formular Anmeldung einer Gasanlage und eine Kopie der gültigen Eintragung (Installateurausweis Vorder- und Rückseite) von Ihrem zuständigen Netzbetreiber zu.
Nach Eingang der Unterlagen erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Beachten Sie bitte, dass erst diese Bestätigung zur Ausführung der Arbeiten berechtigt.