Fachbereich Erdgas
Gemäß § 4 (2) Pkt. 10 des Installateurvertrages verpflichtet sich das Installationsunternehmen, sich laufend über Neuerungen auf dem Gebiet der Gasinstallationstechnik zu unterrichten. Der Nachweis über die Teilnahme an einer einschlägigen Fortbildungsveranstaltung ist regelmäßig zur Verlängerung der Eintragung im Installateurverzeichnis -Erdgas- von inetz mit vorzulegen.
Ein praktikabler Weg ist der Besuch einer Tagesschulung für die verantwortliche Fachkraft zu den aktuellen DVGW-TRGI. Angeboten werden diese Schulungen u. a. vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW), dem Fachverband Sanitär Heizung Klima (FV SHK) sowie von anderen freien Bildungsträgern.
Auf Grund der Fülle und Komplexität der allgemein anerkannten Regeln der Technik, soll der Nachweis nicht älter als 3 Jahre sein.
Hier finden Sie den passenden Termin: